Interpellation SR Büttiker (FDP, SO) - Dezember 2008
Leider ist bis anfangs Dezember noch immer nichts Näheres zur Beratenden Kommission zur Beurteilung der kantonalen Behindertenkonzepte bekannt. Die IG NFA gelangt mit diesem Brief (pdf-Dokument) an den Direktor des BSV.
Interpellation SR Büttiker (FDP, SO) - Beurteilung der Antwort des Bundesrates vom 27.8.2008
Lesen Sie hier die Beurteilung (pdf-Dokument) der Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Ständerat Büttiker durch die IG Umsetzung NFA.
Die IG NFA hat dazu auch eine Medienmitteilung verfasst (pdf-Dokument).
Bei der Beantwortung der Interpellation Büttiker im Ständerat verweist SR Büttiker nochmals auf die nicht ausgewogene Zusammensetzung der Kommission. Lesen Sie hier das Protokoll der Ständeratsdebatte zu diesem Thema (pdf-Dokument).
Interpellation SR Büttiker (FDP, SO) - Beratende Kommission des Bundesrates betreffend kantonale Behindertenkonzepte (Artikel 10 IFEG)
Die Antwort des Bundesrates (pdf-Dokument) auf die Interpellation von Ständerat Büttiker bestätigt die Zusammensetzung der Kommission zur Begutachtung der kantonalen Behindertenkonzepte.
Der Entscheid des Bundesrates
betreffend Aufgaben und Zusammensetzung der Kommission lässt noch immer
auf sich warten. Deshalb hat die IG Umsetzung NFA die Einreichung einer
Interpellation während der letzten Session veranlasst. Die
Interpellation finden Sie hier.
NFA: Ausführungsgesetzgebung unter Dach und Fach
Zum Abschluss der Herbstsession in Flims verabschiedete das Eidg. Parlament die umfangreiche Ausführungsgesetzgebung zur NFA. Auch wenn die meisten Anträge der IG Umsetzung NFA nicht durchkamen, so stellt die gegenüber der Botschaft der Bundesrates im Sozialbereich praktisch unveränderte Gesetzesvorlage gewissermassen auch einen Erfolg dar: Mit dem IFEG und ELG hat der Bundesgesetzgeber recht griffige Vorgaben für die kantonalen Gesetze bezüglich der Finanzierung von Behinderteninstitutionen und der Ergänzungsleistungen gemacht.
Im Einzelnen können die neuen Gesetze wie folgt zusammengefasst werden:
Altershilfe und Spitex (AHV)
Die nationalen Organisationen der Altershilfe und der Spitex werden weiterhin durch die AHV subventioniert, währenddem die Dienstleistungen vor Ort grösstenteils kantonalisiert werden. Mit einer Übergangsbestimmung für die Spitex soll – wie bei den Behinderteninstitutionen – sichergestellt werden, dass die Leistungen während der ersten drei Jahre aufrechterhalten werden. Die Mitfinanzierung der Aus- und Weiterbildung des Personals wird aufgehoben, mit Ausnahme der Weiterbildung des Hilfspersonals im Spitexbereich.
Behindertenhilfe (IV)
Auch die Organisationen der Behindertenhilfe bleiben – anders als ursprünglich geplant – in der Kompetenz der IV und damit des Bundes. Hingegen wird die Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals, mit Ausnahme der Angebote der Organisationen für ihr eigenes Personal, in die Verantwortung der Kantone übergeben. Allerdings sind noch zahlreiche Probleme, vor allem auf der interkantonalen Ebene noch ungelöst, was insbesondere für Agogis äusserst belastend ist.
Individuelle Leistungen der IV
Die Leistungen der IV für die Schulung behinderter Kinder werden ersatzlos aufgehoben, einschliesslich der Finanzierung der logopädischen und psychomotorischen Therapien. Demgegenüber gelang es, Leistungen zur medizinischen Behandlung von Minderjährigen, die nicht an einem Geburtsgebrechen leiden, im Gesetz (Artikel 12) zu erhalten. Auch für die Finanzierung der individuellen und kollektiven Leistungen der IV besteht eine dreijährige Übergangsfrist: Bis zur Verabschiedung eines kantonalen Sonderschulkonzeptes ist der Kanton verpflichtet, die bisherigen Leistungen auszurichten.
Bau- und Betriebsbeiträge an Institutionen (IFEG)
Mit der praktisch unveränderten Verabschiedung des IFEG bestehen recht gute Voraussetzungen, dass die künftige Subventionierung der Institutionen nicht der kantonalen Willkür ausgeliefert ist. Aus der Sicht behinderter Menschen von zentralen Bedeutung ist die Bestimmung, wonach der Aufenthalt in einer Institution nicht zur Abhängigkeit von der Sozialhilfe führen darf; dies stellt gegenüber der heutigen Situation ganz einfach eine Verbesserung dar. Auch das System der Anerkennung von Institutionen, die von der Erfüllung etlicher qualitativen Vorgaben abhängt, müsste dazu beitragen, dass die Qualität des Angebotes weitest gehend finanziert und damit erhalten werden muss. Es wird sich allerdings noch erweisen müssen, inwieweit die im IFEG vorgesehenen Rechtsmittel eingesetzt werden können.
Inzwischen geklärt ist auch, wie die dreijährige Übergangsbestimmung umgesetzt wird: Im Sinne eines Besitzstandes hat jede BSV-anerkannte Institution während dieser Zeit – bei unveränderter Situation – Anspruch auf Beiträge in bisheriger Höhe. Offen ist hingegen, ob es gelingen wird, einigermassen kompatible kantonale Behindertenkonzepte zu haben. Es wird viel davon abhängen, inwieweit der Bundesrat bei der Genehmigung der Konzepte auf die Meinung der noch einzusetzenden Fachkommission abstellt und nicht einem (finanz)politischen Druck der Kantone nachgibt.
Gesetzestext IFEG (pdf Dokument)
Ergänzungsleistungen (ELG)
Die Regelung der Ergänzungsleistungen bleibt eine gemischte Aufgabe von Bund und Kantonen. Mit dem vorliegenden neuen ELG ist ein erstmals transparentes und konhärentes Gesetz entstanden. Leistungsmässig wurden die heutigen Bestimmungen fast unverändert übernommen; den Kantonen werden weit reichende Vorschriften bezüglich der Ausgestaltung der von ihnen zu finanzierenden Behinderungs- und Krankheitskosten auferlegt. Verschlechtert wurde die Lage von behinderten Heimbewohnenden insofern, als die Kantone den sog. Vermögensverzehr von 1/15 bis zu 1/5 erhöhen können; hier wird Lobbying auf Kantonsebene gefragt sein. Nicht gelungen ist das Anliegen, den Betrag für persönlichen Bedarf von Personen im Heim einheitlich zu regeln.
Gesetzestext ELG (pdf Dokument)
Fazit
Mit der nun verabschiedeten Ausführungsgesetzgebung ist es gelungen, den durch die Kantonalisierung befürchteten Schaden in Grenzen zu halten. Viel wird nun davon abhängen, dass die Anliegen der Menschen mit Behinderung und damit auch der Institutionen, im kantonalen Gesetzgebungsprozess vehement und wirkungsvoll vertreten werden. Die IG Umsetzung NFA ist daran, konkrete Unterstützungsangebote für die kantonalen IG-Netzwerke zu entwickeln, die ab 2007 zur Verfügung stehen sollte. Zudem wird entscheidend sein, ob es der Sozialdirektorenkonferenz SODK (rechtzeitig) gelingt, die Kantone zu einer echten Zusammenarbeit unter sich und mit den Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe zu verpflichten oder wenigstens zu bewegen.
Thomas Bickel
Projektleitung IG Umsetzung NFA
November 2006
3. Paket NFA
Die Botschaft des Bundesrates zum 3. Paket liegt vor (pdf-Dokument). Die Kommission des Ständerates wird die Beratungen dazu im Januar 2007 aufnehmen. Die gesamte Botschaft finden Sie hier (pdf-Dokument). Den Auszug zu IV und AHV finden Sie hier (pdf-Dokument).
Die Vernehmlassung zum 3. Paket NFA wurde im Juli eröffnet und dauert bis zum 13. Oktober. Die Dokumentation ist unter folgendem link zu finden: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#EFD.
Für die IG von Interesse sind folgende Fragen:
- Anteil der öffentlichen Hand an den IV-Ausgaben
Hier lautet der Vorschlag in der Vorlage auf 37,62% statt 50% (Bund 37.5% und Kantone 12.5%) wie er heute ist. Dies bedeutet frankenmässig genau den gleichen Betrag, wie der Bund ihn heute leistet.
- Finanzierung des Übergangs von den IV-Leistungen zu den Leistungen der Kantone
Die nachschüssige Finanzierung der IV-Leistungen muss von jemandem bezahlt werden. Hier geht aus der Vernehmlassungsvorlage hervor, dass die Betriebsbeiträge der IV gemäss Art 73 den Schulen und Institutionen gehören. Ebenfalls in diese Regelung fallen Rentenleistungen, d.h. Renten, die nach In-Kraft-treten zugesprochen und rückwirkend ausbezahlt werden. Aufgrund der Ausführungen in der Vernehmlassungsunterlage bleibt ein Finanzloch von Fr. 806 Mio. Die aktuelle Idee zu dessen Stopfung besteht darin, dass die Kantone der IV ein nicht rückzahlbares und zinsloses Darlehen geben (siehe Bericht zur Vernehmlassung S. 54). Weil die Kantone damit nicht einverstanden sind, wird jetzt nach Lösungen gesucht, um dieses Problem zu lösen.
Hier finden Sie die Stellungnahme der IG Umsetzung NFA (pdf-Dokument).
Anträge und Referate des Hearings in der Nationalratskommission
Am 26. Juni konnte die IG Umsetzung NFA ihre Anträge zur Ausführungsgesetzgebung vor der Nationalratskommission präsentieren.
- Position und Anträge der IG (pdf-Dokument)
- Referat Walter Bernet (pdf-Dokument)
- Referat Thomas Bickel (pdf-Dokument)
Ergebnis der Beratungen im Ständerat
Das Plenum des Ständerates hat alle Anträge der Kommission übernommen und gutgeheissen und auch die beiden Gesetze IFEG und ELG verabschiedet. Z.B. wird die Ausbildung des Personals im Altersbereich (Spitex) weiterhin teilweise finanziert. Der Bundesbeitrag an die IV bleibt bei 37,5% (er wurde nicht gesenkt, aber auch nicht – wie unser Antrag lautete – auf 50% festgesetzt). Unsere Anträge waren – mit Ausnahme von Art. 14 IVG – weder in der Kommission noch im Plenum offiziell eingebracht worden.
Die Ausführungsgesetzgebung zur NFA wird im Nationalrat in der Herbstsession beraten werten. In der vorberatenden Kommission vertritt die IG Umsetzung NFA ihre Anliegen für die Gesetzgebung. Die Anträge der IG finden sich hier. Die Schlussabstimmung ist ebenfalls im Oktober geplant. Das eidg. Parlament ist gewillt, die Ausführungsgesetzgebung im vorgegeben Tempo zu verabschieden, damit der ambitiöse Zeitplan zur Einführung der NFA auf das Jahr 2008 eingehalten werden kann.
Am 5. Juli geht die Botschaft zum 3. Paket NFA in die Vernehmlassung, mit Frist bis zum 13. Oktober 2006, in dem unter anderem die definitive Globalbilanz (www.nfa.ch) sowie die Übergangsprobleme geregelt werden. Siehe Zeitplan NFA.
Verfassungsgrundlagen
Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) vom 3. Oktober 2003 (pdf-Dokument)
Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 üner den Finanz- und Lastenausgleich (FiLAG) (pdf-Dokument)
Weitere Informationen finden Sie unter www.nfa.ch


